Hygiene:
Wir müssen uns in unseren Standorte an Regeln halten und Sie auch!
Update: 24.01.2022 (Änderungen der Corona-Not-Schutzverordnung-Sachsen)
- 3G-Regel - gilt für die Begleitperson
- Testpflicht für Kinder: Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre sind ausgenommen, wenn eine Testpflicht in der Schule besteht! Die Testpflichten gelten nicht für Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.
- Maskenpflicht - FFP2 bis zum Beckenrand!
- Maskenpflicht für Kinder: Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre müssen eine medizinische (nicht FFP2) Maske tragen.
- nur eine Person darf mit dem Kind in unsere Einrichtung
PS: Diese Regel haben wir nicht gemacht und müssen uns daran halten!
Infoblatt: vom Infektionsschutz.de / bzga.de / rki.de