Hygiene:

Wir müssen uns in unseren Standorte an Regeln halten und Sie auch!

Update: 24.01.2022 (Änderungen der Corona-Not-Schutzverordnung-Sachsen)

Welche Regeln gelten lt. aktueller Corona-Not-Verordnung (Sachsen)?
  • 3G-Regel - gilt für die Begleitperson
  • Testpflicht für Kinder: Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre sind ausgenommen, wenn eine Testpflicht in der Schule besteht! Die Testpflichten gelten nicht für Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.
  • Maskenpflicht - FFP2 bis zum Beckenrand!
  • Maskenpflicht für Kinder:  Kinder sind bis 6 Jahre ausgenommen, 6-12 Jahre müssen eine medizinische (nicht FFP2) Maske tragen.
  • nur eine Person darf mit dem Kind in unsere Einrichtung

PS: Diese Regel haben wir nicht gemacht und müssen uns daran halten!

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Infoblatt: vom Infektionsschutz.de / bzga.de / rki.de

Ein Projekt der GESPRO GmbH

Vom Babyschwimmen bis Kinderlernschwimmen.
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Jens Doberschütz, Wasserwelt-Westbad, Sportzentrum-Badeanstalt, Bornaische55, GESPRO GmbH, TGS-Webdesign